Die ausgegebenen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2019 ausgestattet. Über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns und damit über seine vollständige oder teilweise Ausschüttung an die Aktionäre beschließt die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, die einmal jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden hat. Einen Anspruch auf Dividendenzahlung hat der einzelne Aktionär nur im Fall eines entsprechenden Beschlusses der Gewinnverwendung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft. Es ist nicht beabsichtigt, in absehbarer Zeit Dividenden auszuschütten.